Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tramjan Vertriebs GmbH
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die vom Besteller getätigte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
(2) Bei Bestellungen über Auktionshäuser und anderen Plattformen bspw. eBay gilt zur Annahme des Kaufes die AGB der Plattform wenn diese eine abweichende Regelung zur Annahme von Angeboten enthält.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Lieferungen und Leistungen
(1) Der Verkäufer hat bei nichtvorrätigen Waren nach Katalog zu liefern. Die Ware müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Handelsübliche und zumutbare geringfügige Abweichungen in der Farbe oder in den Maßen stellen keinen Mangel dar.
(2) Die Waren und der jeweilige Lieferumfang ist der verbindlichen Artikelbeschreibung des Angebots des Verkäufers zu entnehmen.
§ 3 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat er den Besteller rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Besteller ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, so beginnt die vom Besteller zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadenersatz des Bestellers anstelle der Leistung bleibt unberührt.
(4) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen oder ist über PayPal abzuwickeln. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Lieferungen zum Besteller und die Montage beim Besteller sind in dem Preis grundsätzlich nicht enthalten, sofern nicht in dem Lieferumfang der Ware ausdrücklich anders geregelt.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung zu bezahlen. Der Besteller ist vorleistungspflichtig. Die Versendung der bestellten Ware erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Dem Käufer stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, jedoch modifiziert um nachfolgende Regelungen.
(2) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Übergabe oder Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(3) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(4) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(5) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(6) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(7) Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Verkäufer autorisierter Personen zurückzuführen sind. Das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten zurückzuführen sind. Weiter übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für Kompatibilitätsprobleme seitens der Hersteller, sowohl hardware- als auch softwaretechnisch.
(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Im Fall der Übergabe oder Auslieferung einer ausdrücklich gebrauchten und als gebraucht deklarierten Ware an einen Unternehmer im Sinne des Gesetzes werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit möglich, ausgeschlossen.
(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Waren 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe oder Auslieferung der Ware.
(11) Im Fall der Übergabe oder Auslieferung der Ware an einen Unternehmer im Sinne des Gesetzes beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr.
§ 8 Umsatzsteuerfreie Lieferungen ins Ausland
(1) Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für umsatzsteuerfreie Lieferungen vorliegen, kann der Verkäufer umsatzsteuerfrei liefern, berechnet jedoch ab einem Bestellwert unter EUR 50,- hierfür einen Pauschalabwicklungsaufwand in Höhe von EUR 10,00.
(2) Erforderlich für eine umsatzsteuerfreie Lieferung ist jedoch, daß entsprechende gesetzliche Nachweise, insbesondere Beleg über die behördliche Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Verbringungsnachweis oder Ausfuhrbescheinigung, durch den Besteller vorgelegt werden.
(3) Wir sind berechtigt, die umsatzsteuerfreie Abwicklung bei Zweifeln über die Berechtigung abzulehnen. Nachträgliche Korrekturen bereits mit Umsatzsteuer erstellter Rechnungen sind nicht möglich.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle anderen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand April 2012

